So funktioniert's — in vier Schritten
- Ärztin/Arzt verordnet elektronisch. Nach einer telemedizinischen Behandlung stellt eine in Deutschland approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt ein elektronisches Privatrezept aus und signiert es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
- Patient:in wählt Ihre Apotheke. Die Patientin oder der Patient sucht Ihre Apotheke als Wunschapotheke für die Einlösung aus.
- Sie erhalten eine E-Mail mit sicherem Link. Wir informieren Sie per E-Mail und übermitteln das Rezept über einen einmaligen, nur für Ihre Apotheke bestimmten Zugangslink — ohne Konto, ohne Registrierung, ohne Software-Installation.
- Sie beliefern, Patient:in holt ab. Sie bestätigen die Annahme mit Ihrer IK-Nummer, drucken das QES-signierte Rezept-PDF und geben das Medikament ab. Die Patientin oder der Patient bezahlt wie gewohnt vor Ort und wird automatisch benachrichtigt, sobald Sie die Annahme bestätigen.
Annahme & Einlösung im Detail
Der Zugangslink in der E-Mail führt zu unserem Apothekenportal. Dort sehen Sie zunächst eine Zusammenfassung der Verordnung (Medikament, Dosierung, Patient:in, Verordner:in mit Praxisanschrift). Zur Annahme geben Sie das Institutionskennzeichen (IK) Ihrer Apotheke ein — so stellen wir sicher, dass nur die ausgewählte Apotheke das Rezept einlösen kann.
- Exklusive Zuordnung: Mit Ihrer Annahme wird das Rezept ausschließlich Ihrer Apotheke zugeordnet und ist für alle anderen Apotheken gesperrt. Eine Mehrfacheinlösung ist technisch ausgeschlossen.
- PDF zur Dokumentation: Nach der Annahme laden Sie das QES-signierte Rezept-PDF herunter und drucken es für Ihre Unterlagen gemäß §17 Apothekenbetriebsordnung.
- Abgabe bestätigen: Nach Abgabe an die Patientin oder den Patienten bestätigen Sie die Belieferung mit einem Klick im Portal.
- Ablehnung möglich: Ist das Medikament nicht vorrätig oder eine Belieferung nicht möglich, lehnen Sie das Rezept mit einem Klick ab. Die Patientin oder der Patient kann es dann in einer anderen Apotheke einlösen.
Echtheit & Sicherheit
Jedes Rezept trägt eine qualifizierte elektronische Signatur der verschreibenden Ärztin bzw. des verschreibenden Arztes. Das PDF enthält alle Pflichtangaben nach §2 Abs. 1 AMVV — Name, Berufsbezeichnung und Praxisanschrift der verordnenden Person, Patientendaten, Verordnung, Ausstellungsdatum und Gültigkeit — sowie einen Signaturnachweis. Die Praxisanschrift und Telefonnummer der Verordnerin bzw. des Verordners finden Sie sowohl auf dem Rezept als auch im Apothekenportal, sodass Sie bei Rückfragen jederzeit direkt Kontakt aufnehmen können.
Die Übermittlung erfolgt über einen einmaligen, kryptografisch zufälligen Zugangslink, der nur an die von der Patientin bzw. dem Patienten gewählte Apotheke versendet wird. Die Annahme erfordert zusätzlich Ihre IK-Nummer. Jeder Zugriff und jede Aktion wird revisionssicher protokolliert.
Rechtliches
- Privatärztliche Verordnung: Es handelt sich um Privatrezepte im Sinne der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), ausgestellt von in Deutschland approbierten Ärztinnen und Ärzten nach individueller telemedizinischer Behandlung.
- Qualifizierte elektronische Signatur: Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO, §126a BGB) und erfüllt das Unterschriftserfordernis des §2 Abs. 1 AMVV.
- Beliefern erlaubt: Elektronische Privatrezepte mit QES dürfen von Apotheken beliefert werden; es gilt der Kontrahierungszwang nach §17 Apothekenbetriebsordnung.
- Plattform, keine Heilbehandlung: Mark Health (ein Service der Elevo Health Limited) stellt die technische Infrastruktur bereit. Sämtliche medizinischen Entscheidungen treffen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eigenverantwortlich.
Häufige Fragen
Kostet der Service etwas?
Nein. Die Nutzung ist für Ihre Apotheke vollständig kostenfrei — es gibt keine Gebühren, keine Provision und keine vertragliche Bindung.
Brauche ich ein Konto oder eine Software?
Nein. Sie erhalten pro Rezept einen sicheren Link per E-Mail und benötigen nur einen Browser und Ihre IK-Nummer.
Woher weiß ich, dass das Rezept echt ist?
Jedes Rezept ist qualifiziert elektronisch signiert und enthält einen Signaturnachweis sowie alle Angaben nach §2 Abs. 1 AMVV, einschließlich Praxisanschrift und Telefonnummer der verordnenden Ärztin bzw. des verordnenden Arztes für Rückfragen.
Kann das Rezept mehrfach eingelöst werden?
Nein. Mit Ihrer Annahme (IK-Eingabe) wird das Rezept exklusiv Ihrer Apotheke zugeordnet und systemseitig für alle anderen Apotheken gesperrt.
Was, wenn ich das Medikament nicht vorrätig habe?
Sie können das Rezept im Portal mit Begründung ablehnen. Die Patientin oder der Patient wird informiert und kann eine andere Apotheke wählen.
Wie wird meine Apotheke Partnerapotheke?
Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Name, Anschrift, IK-Nummer und Kontaktdaten Ihrer Apotheke — wir nehmen Sie in unser Apothekenverzeichnis auf, sodass Patientinnen und Patienten Sie als Wunschapotheke auswählen können.
Kontakt
Unser Apotheken-Support beantwortet Fragen zu Annahme, Echtheit und Abläufen:
E-Mail: apotheke@markhealth.de
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